Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

Lukas Lamparski
Baufi Zentrum NRW

Exzenterhaus
Universitätsstr. 60
44789 Bochum

Kontakt:
Telefon: 0173 / 73 76 722
E-Mail: info@baufizentrum-nrw.de

Inhaltlich verantwortlich i. S. d. § 18 Abs. 2 MStV:
Lukas Lamparski (Anschrift wie oben)

Erlaubnisse und Aufsichtsbehörden

Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i Abs. 1 S. 1 GewO
Aufsichtsbehörde: IHK Mittleres Ruhrgebiet, Ostring 30–32, 44787 Bochum

Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO
Aufsichtsbehörde: IHK Mittleres Ruhrgebiet, Ostring 30–32, 44787 Bochum

Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Abs. 1 GewO
Aufsichtsbehörde: IHK Mittleres Ruhrgebiet, Ostring 30–32, 44787 Bochum

Darlehensvermittler gemäß § 34c Abs. 1 GewO
Aufsichtsbehörde: Stadt Bochum, Marienplatz 2, 44787 Bochum

Berufsbezeichnung

Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK), Bundesrepublik Deutschland
Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK), Bundesrepublik Deutschland
Finanzanlagenfachmann (IHK), Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Berufskammer

IHK Mittleres Ruhrgebiet
Ostring 30–32, 44787 Bochum
Telefon: 0234 9113-0
Internet: www.bochum.ihk.de

Berufsrechtliche Regelungen

  • § 34c Gewerbeordnung (GewO)
  • § 34d Gewerbeordnung (GewO)
  • § 34f Gewerbeordnung (GewO)
  • § 34i Gewerbeordnung (GewO)
  • §§ 59–68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
  • Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
  • Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
  • Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Registrierungen im Vermittlerregister

Registrierungs-Nr. nach § 34d GewO: D-GPM4-Y4YX8-45
Registrierungs-Nr. nach § 34f GewO: D-F-109-RWJH-00
Registrierungs-Nr. nach § 34i GewO: D-W-109-IKIU-75

Gemeinsame Registerstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 600585-0 (20 Ct./Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 60 Ct./Anruf aus Mobilfunknetzen)
Internet: www.vermittlerregister.info

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Vermögensschadens-Haftpflichtversicherungen mit gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen sind vorhanden bei:

R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland

Schlichtungsstellen

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: 0800 / 36 96 000 (kostenfrei)
Telefax: 0800 / 36 99 000
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222, 10052 Berlin
Telefon: 01802 550444
Internet: www.pkv-ombudsmann.de

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken:

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen (physisches Risiko). Beispiel: Eine extreme Trockenperiode könnte Pegel von Transportwegen wie Flüssen senken und den Warentransport beeinträchtigen.
  • Soziales: Risiken können sich z. B. aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten die zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen.

Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage- bzw. Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels Indikatoren in folgenden Bereichen bestimmt:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • Die Achtung der Menschenrechte
  • Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie deren dargelegte Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter hinsichtlich ihrer Plausibilität.

Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

Stand: Mai 2026